Informationen
Absetzen eines Notrufes
Durchschnittlich gerät jeder Mensch einmal in seinem Leben in eine Situation, in der er einen Notruf absetzen muss. Um auf diesen Moment vorbereitet zu sein, finden Sie hier nützliche Informationen zum Notruf und vor allem, wie man ihn richtig absetzt.
Seit der Inbetriebnahme der integrierten Leitstelle Würzburg im Februar 2010 gilt die Notrufnummer 112 nicht mehr nur für die Feuerwehr, sonder auch für den Rettungsdienst. Ebenfalls neu ist, dass in der gesamten EU, sowie auch in der Türkei, Schweiz, Serbien, Lichtenstein und Norwegen die 112 genutzt werden kann.
Vielen ist sicherlich auch noch die Nummer 19222 für den Rettungsdienst bekannt. Diese ist zwar veraltet und kann getrost vergessen werden, selbstverständlich können Sie aber auch zukünftig unter der 19222 Hilfe rufen.
Der Notruf 112 ist in ganz Europa kostenlos und kann sowohl vom Festnetz, als auch per Handy vorwahlfrei angerufen werden.
- Wo ist es passiert ?
- Was ist passiert ?
- Wie viele Verletzte gibt es ?
- Welche Art der Verletzung ?
- Warten auf Rückfragen; die Leitstelle beendet das Gespräch.
Der missbräuchliche Gebrauch des Notrufes ist verboten und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen !!!
Weitere Infos unter: www.notruf112.bayern.de
Die Rettungsgasse
Jeder Führerscheininhaber hat schon mal davon gehört, eine Rettungsgasse zu bilden.
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.
Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften und Pannen-, Bergungsdiensten auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.
Wie einfach die Rettungsgasse funktioniert, zeigt auch das folgende Schulungsvideo:
Die Rettungsgasse ist Pflicht in Deutschland, Österreich, Tschechien, Schweiz und Slowenien.
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse ist verboten und strafbar !
Helfen Sie mit Leben zu retten – bei Staubildung: Rettungsgasse !
Weitere Informationen findet man unter http://www.rettungsgasse.com/.
Foto: ASFiNAG / rettungsgasse.com